4.11. FDP und BfB gegen Fahrverbote
Die BfB Stadträtin Charlotte Klinghoffer hat wohl ganz die Realität aus den Augen verloren mit ihrer Überzeugung, "dass hier Politik nicht mehr von der Regierung, sondern von Umweltverbänden gemacht wird." Seit vielen Jahrzehnten haben die Autokonzerne einen kurzen Draht zur jeweiligen Regierung, schon Schröder wurde "Autokanzler" genannt (2) und war sogar noch stolz darauf. Kanzlerin Merkel setzt sich bisher ebenfalls gegen ihren Amtseid intensiv für die Interessen der Autokonzerne in Deutschland ein, statt für die Gesundheit der Bürger, die uns eigentlich im Grundgesetz in Artikel 2,2 garantiert wird.
Es ist deshalb für uns Bürger erfreulich, dass endlich eine kleine Umweltorganisation mit gerade mal 8 Millionen EUR Einnahmen, wieder Artikel 2,2 des Grundgesetzes zur Geltung bringt. Bisher waren ja nur die leistungslosen Gewinne der Aktionäre der Autokonzerne geschützt.
Die ideologisch gefärbte Aussage von MdL Jochen Hausmann (FDP), „dass sich das Feinstaubproblem in Stuttgart nahezu erledigt habe“ wurde in den Verkehrsnachrichten der letzten Tage widerlegt. Auch von Herrn Hausmann gibt es keine Aussage, wie er dem Gesundheitsschutz aller Bürger nach Artikel 2,2 zur Geltung verhelfen will. Je länger die Verkehrswende hinaus geschoben wird, desto teurer wird es für uns alle. FDP und BfB haben sich laut dem Artikel in der BKZ eindeutige für die teurere Lösung und gegen den grundrechtlich garantierten Gesundheitsschutz der Bürger ausgesprochen.
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Streetscooter
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